Wann sollte oder
darf Ihr Kind nicht oder nur nach Rücksprache mit Kinderärztin/arzt mit Shiatsu behandelt werden? Wann und worüber sollten Eltern die Shiatsu Therapeutin informieren?
•bei bestehenden
Grunderkrankungen •bei Fieber
•bei akuten
Infekten •bei akuten,
ansteckenden Infektionskrankheiten (z.B. Kinderkrankheiten) •bei
Verletzungen, Wunden •unmittelbar nach
Operationen •bis 3 Tage nach
Impfungen •wenn das Kind
die Berührung ablehnt / abwehrt
•bei plötzlicher
Verschlechterung des Wohlbefindens